SOKA-BAU - Auszahlung des Äquivalentes oder der Entschädigung für den verfallenen Urlaub

Geld von Soka-Bau – womit sollte man beginnen?

Arbeitnehmer aus der Baubranche, die den ihnen zustehenden Urlaub nicht in Anspruch genommen haben, können seine Auszahlung beantragen. Um das zustehende Geld zu erhalten, müssen aber einige Bedingungen erfüllt werden. Der Antrag auf Auszahlung kann grundsätzlich nach Beendigung einer Beschäftigung in der Baubranche gestellt werden. Falls die Beschäftigung aber weiterhin besteht, kann ebenfalls ein Antrag auf Auszahlung gestellt werden. Die Bedingung ist: man kann den angenommenen Urlaub 2 Jahre rückwirkend auszahlen lassen.

Falls Sie Interesse an unseren Dienstleistungen in diesem Bereich haben, bitten wir Sie sich mit den Ratschlägen im Laufe der Website bekannt zu machen. Als aller Erster sollten Sie jedoch unsere Formulare anfordern. Diese können Sie telefonisch, per Mail oder persönlich machen. Leider befinden sich unsere Filialen zurzeit nur in Polen.

Im Falle der Auszahlung eines Äquivalents sollte der komplette Antrag folgendes enthalten:

  • Unser ausgefülltes Formular
  • Auszug aus dem Arbeitnehmerkonto - Urlaubsnachweis
  • Die Meldung zur Sozialversicherung
  • Im Falle, wenn die Branche der Beschäftigung gewechselt wurde:
    • Bescheinigung des Arbeitgebers über die Beendigung der Beschäftigung
    • Andere Dokumente, die die Beschäftigung in einer anderen, als die Baubranche, belegen
  • Kopie des Schreibens mit der Zuteilung einer Identifikationsnummer – falls diese vergeben wurde
  • Der mit uns unterschriebene Vertrag

Im Falle der Auszahlung einer Entschädigung sollte der komplette Antrag folgendes enthalten:

  • Unser ausgefülltes Formular
  • Auszug aus dem Arbeitnehmerkonto - Urlaubsnachweis
  • Kopie des Schreibens mit der Zuteilung einer Identifikationsnummer – falls diese vergeben wurde
  • Der mit uns unterschriebene Vertrag
  • Kopie des Personalausweises/Reisepasses

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Äquivalent und einer Entschädigung?

Alle Bauunternehmen, die in der Bundesrepublik Deutschland geführt werden, sind dazu verpflichtet Einzahlungen von Urlaubsäquivalenten in die Urlaubskasse Soka-Bau abzuführen. Falls wir unseren Urlaub nicht in Anspruch nehmen, können wir uns an die Urlaubskasse wenden und um eine Auszahlung des zustehenden Geldes bitten. Wir können die Auszahlung eines Äquivalentes oder einer Entschädigung beatragen.

Von einem Äquivalent für den Urlaub sprechen wir in Bezug auf den Urlaub für die Jahre 2018 und 2019. Falls Sie weiterhin beschäftigt sind, kann der Urlaubsanspruch als freie Tage verwendet werden. Falls aber die Beschäftigung in der Baubranche beendet wurde, können Sie die Auszahlung eines Äquivalents beantragen. Der Urlausanspruch für das Jahr 2018 und zugleich auch der Anspruch für eine Auszahlung des Äquivalents verfällt mit Ende des Jahres 2019. Nach diesem Zeitraum können Sie die Auszahlung einer Entschädigung beantragen.

Von einer Entschädigung für den Urlaub sprechen wir, wenn wir unseren Urlaub für das Jahr 2017 nicht entgegengenommen haben. Der Anspruch auf Arbeitsfreie Tage ist bereits abgelaufen, deshalb ist es ohne Bedeutung, ob wir in einer Baubranche oder in einer anderen beschäftigt sind. Aktuell können Sie die Auszahlung einer Entschädigung bis zum 31.12.2019 beantragen. Nach diesem Datum verfällt der Anspruch auf eine Auszahlung.

Achtung auf die Steuerpflicht. Die Urlaubskasse ist dazu verpflichtet den Auszahlungsbetrag für den ungenutzten Urlaub um eine Einkommensteuer und Sozialabgaben zu mindern. Dies sollte daher bei der Steuererklärung gezeigt werden.

Was ist ein Arbeitnehmerkontoauszug?

Behilflich bei der Berechnung des zustehenden Betrages für den ungenutzten Urlaub ist ein Auszug aus dem Arbeitnehmerkonto – der Urlaubsnachweis. Dieses Dokument wird jährlich von der Urlaubskasse an die Arbeitnehmer in der Baubranche gerichtet. Aus dem Auszug können folgende Informationen bezüglich der letzten 2 Beschäftigungsjahre entnommen werden:

  • Dauer der Beschäftigung
  • Der Bruttolohn
  • Die zustehenden Urlaubstage
  • Höhe der Vergütung für die Urlaubstage

Andere Fragen bezüglich der Auszahlung von "SOKA-BAU"

Falls Ihnen weitere Fragen im Bereich der Auszahlungen von "SOKA-BAU" aufkommen, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir warten auf Ihre Anrufe, Mails oder persönlichen Besuch.