SOKA-BAU - Rückerstattung des Äquivalents oder Entschädigung für ausstehenden Urlaub.

Arbeitnehmer aus der Baubranche, die ihren ihnen zustehenden Urlaub nicht in Anspruch genommen haben, können eine Auszahlung beantragen. Um das entsprechende Geld zu erhalten, müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt werden. Grundsätzlich kann der Antrag auf Auszahlung nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in der Baubranche gestellt werden. Wenn das Arbeitsverhältnis jedoch fortgesetzt wird, besteht auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Auszahlung zu stellen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass der angesammelte Urlaub bis zu 2 Jahre rückwirkend ausbezahlt werden kann.

Falls du Interesse an unseren Dienstleistungen in diesem Bereich hast, bitten wir dich, die Anweisungen auf unserer Website zu beachten. Zunächst solltest du jedoch unsere Formulare anfordern, dies ist telefonisch, per E-Mail oder persönlich möglich. Unsere Niederlassungen befinden sich derzeit ausschließlich in Polen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Dokumente benötigt Soka-Bau, um die Rückerstattung des Urlaubsgeldes auszuzahlen?

Der Antrag auf Auszahlung sollte schriftlich gestellt werden. Sowohl der Antrag auf Äquivalent als auch auf Entschädigung erfordern eine entsprechende Dokumentation.

Um einen Antrag auf Äquivalent zu stellen, sollten folgende Dokumente in deinem vollständigen Antrag enthalten sein:

  • Aktueller Auszug aus deinem Arbeitnehmerkonto (Urlaubsnachweis).
  • Ein Dokument, das das Ende deiner Tätigkeit in der Baubranche in Deutschland bestätigt.
  • Eine Kopie der Zuteilung der Identifikationsnummer, sofern eine solche vergeben wurde.
  • Meldung zur Sozialversicherung.
  • Ausgefülltes Datenblatt zusammen mit unserem Vertrag.

Falls du nach wie vor in der Baubranche tätig bist, besteht die Möglichkeit, nicht in Anspruch genommenen Urlaub aus der Baukasse zurückzufordern. Eine Voraussetzung dafür ist jedoch, dass deine Arbeit weder in Deutschland ausgeführt noch dorthin entsandt wird.

Es ist wichtig zu wissen, dass der Auszug aus deinem Arbeitnehmerkonto von der Urlaubskasse an deine Adresse gesendet wird. Das Dokument zur Bestätigung des Arbeitsendes in der Baubranche in Deutschland besteht in der Regel aus einem neuen Arbeitsvertrag, und es ist ratsam, auch ein Arbeitszeugnis beizufügen. Solltest du derzeit nicht berufstätig sein, musst du ein Dokument vorlegen, das deine aktuelle Situation bestätigt, wie beispielsweise eine Arbeitslosigkeitsbescheinigung, eine Rentenbescheinigung oder ein ärztliches Attest. Die Identifikationsnummer findest du auf deiner Steuerkarte, im Lohnzettel oder Steuerbescheid. Oft wird sie als ID-Nr. abgekürzt. Die Meldung zur Sozialversicherung erhältst du nur bei einer Beschäftigung mit einem deutschen Arbeitsvertrag. Dieses Dokument bestätigt die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen in Deutschland.

Unsere Formulare kannst du persönlich, telefonisch oder per E-Mail bei uns anfordern.

Für die Beantragung einer Entschädigung für nicht genommenen Urlaub sollten folgende Dokumente in deinem vollständigen Antrag enthalten sein:

  • Aktueller Urlaubsnachweis, also ein Auszug aus deinem Arbeitnehmerkonto.
  • Eine Kopie deiner Identifikationsnummer, sofern dir eine solche zugeteilt wurde.
  • Ausgefülltes Datenblatt zusammen mit unserem Vertrag.

Wie du sicher feststellen wirst, ist der Ablauf zur Beantragung der Entschädigung für nicht genommenen Urlaub wesentlich einfacher im Vergleich zur Antragstellung für das Äquivalent. Solltest du noch weitere Fragen haben, stehen wir dir gerne zur Verfügung.

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Äquivalent und einer Entschädigung?

Bauunternehmen in Deutschland unterliegen den Bestimmungen des Urlaubsgeldfonds. Dieselbe Regelung gilt auch für ausländische Bauunternehmen, die in Deutschland Dienstleistungen erbringen. Für Unternehmen in Bayern ist die UKB (Urlaubs- und Krankenkasse der Bauwirtschaft) die verantwortliche Urlaubskasse. Bauunternehmen sind verpflichtet, Beiträge an die Urlaubskasse zu zahlen, um eine Rückerstattung für nicht genommenen Urlaub zu erhalten. Soka-Bau bietet eine Rückerstattung in Form von Äquivalent oder Entschädigung an, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen.

Das Äquivalent ist eine Form der Entschädigung oder Geldrückerstattung für nicht genommenen Urlaub. Wenn ein Mitarbeiter seinen ihm zustehenden Urlaub nicht in Anspruch nehmen konnte, kann er eine Entschädigung beantragen, die dem finanziellen Gegenwert dieses Urlaubs entspricht. Anstatt den Urlaub zu nehmen, erhält der Mitarbeiter Geld für die nicht genutzten Urlaubstage. Das Äquivalent kann für bestimmte Jahre oder Zeiträume ausgezahlt werden (derzeit für die Jahre 2022 und 2023), jedoch sind in der Regel bestimmte Bedingungen festgelegt, die erfüllt sein müssen, um es zu erhalten.

Um das Äquivalent für den Urlaub zu erhalten, muss der Mitarbeiter eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Den Arbeitsbereich ändern und in eine nicht-bauverwandte Branche wechseln.
  • Die Beschäftigung in Deutschland aufgeben (für entsandte Mitarbeiter).
  • Die Tätigkeit in der Bauindustrie aus gesundheitlichen Gründen beenden.
  • Eine selbständige Tätigkeit aufnehmen (kein Arbeitsvertrag).
  • Der Arbeitgeber des Mitarbeiters unterliegt nicht mehr Tarifverträgen in der Bauindustrie.
  • Die saisonale Beschäftigung als Praktikant oder Student beenden.
  • Die Beschäftigung aufgrund des Übergangs in den Ruhestand oder der Rente beenden.

Zusätzlich muss eine Frist von 3 Monaten nach Beendigung der Beschäftigung in der Bauindustrie abgelaufen sein.

Die Entschädigung stellt eine Form der Vergütung dar, die darauf abzielt, Verluste, Schäden oder Unannehmlichkeiten auszugleichen, die von einer Person oder einem Unternehmen erlitten wurden. Im Zusammenhang mit Urlaub kann die Entschädigung nicht genutzten Urlaub oder Situationen betreffen, in denen der anstehende Urlaub nicht in Anspruch genommen werden kann. Die Entschädigung kann als Geldbetrag gezahlt werden, um die verlorenen Vorteile im Zusammenhang mit dem Urlaub auszugleichen, wie etwa nicht genutzte freie Tage, die aus verschiedenen Gründen nicht in Anspruch genommen werden konnten.

In Bezug auf die Entschädigung für nicht genommenen Urlaub sprechen wir von Urlaub für das Jahr 2021. Dieser Urlaub kann nicht mehr als freie Tage gewählt werden. Die derzeitige Beschäftigung in der Bauindustrie in Deutschland spielt bei der Entschädigung keine Rolle. Der Antrag auf Entschädigung kann derzeit bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden. Nach diesem Zeitpunkt erlischt das Recht auf Entschädigung, und somit verfallen nicht ausgezahlte Gelder.

Zusammenfassend:

  • Ein Antrag auf Urlaubsgeld kann nach Beendigung der Beschäftigung in der Bauindustrie gestellt werden (gilt für das Äquivalent).
  • Die Entschädigung für den Urlaub kann auch während der aktuellen Beschäftigung beantragt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Urlaubskassenfonds nur so viel Geld auszahlen wird, wie vom Arbeitgeber als Beiträge gezahlt wurde. Dies bedeutet, dass selbst wenn ein Mitarbeiter nicht genutzten Urlaub hat, er möglicherweise nicht den vollen Geldbetrag erhält. Dies tritt auf, wenn der Arbeitgeber keine angemessenen Beiträge an den Urlaubskassenfonds leistet. In einem solchen Fall führt die Einreichung eines Antrags auf Rückerstattung lediglich zur Auszahlung des vom Arbeitgeber gezahlten Betrags.

Was ist ein Arbeitnehmerkontoauszug?

Der Arbeitnehmerkontoauszug, auch als Urlaubsnachweis bezeichnet, spielt eine wichtige Rolle bei der Berechnung des Betrags für nicht genutzten Urlaub in der Baubranche. Dieses Dokument wird jährlich von der Urlaubskasse an Arbeitnehmer in der Baubranche versandt und enthält Informationen über die letzten beiden Beschäftigungsjahre.

In diesem Auszug sind Informationen enthalten, die für die Urlaubsabrechnung relevant sind. Dazu gehören:

  • die Dauer der Beschäftigung,
  • das Bruttogehalt,
  • die Anzahl der zustehenden Urlaubstage
  • die Höhe der Vergütung für diese Urlaubstage,

Der Arbeitnehmerkontoauszug dient also als Nachweis für die Arbeitszeiten und Verdienste eines Arbeitnehmers in den letzten beiden Beschäftigungsjahren.

Was kostet die Unterstützung bei der Geldbeschaffung in unserem Unternehmen und was ist in diesem Preis enthalten?
 

Wir bieten dir unsere Dienstleistungen zur Erlangung von Entschädigungen oder Schadensersatz an. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass du deine berechtigten Leistungen effizient und problemlos erhältst. Deine Zufriedenheit steht für uns an erster Stelle, und daher haben wir äußerst wettbewerbsfähige Preise vorbereitet, die für dich attraktiv sein werden.

Unsere umfassende Unterstützung im Entschädigungs- oder Schadensersatzprozess ist bereits für 80 EUR erhältlich. Dies ist eine geringe Investition, die dir erhebliche Vorteile bringt und Zeit, Energie und Unannehmlichkeiten spart. Unser Team wird deine Unterlagen gründlich prüfen, einen Antrag auf Leistungszahlung vorbereiten und in deinem Namen bei der Urlaubskasse für Bauarbeiter einreichen. Du kannst dich beruhigt zurücklehnen und dein Leben genießen, in der Gewissheit, dass deine Angelegenheiten in besten Händen sind.

Für zusätzlich 40 EUR können wir auch den aktuellen Kontoauszug des Arbeitnehmers beschaffen. Dies ermöglicht es dir, einen umfassenden und aktuellen Überblick über deine finanzielle Situation in Bezug auf deinen Urlaub zu haben, was dir hilft, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Wir verstehen, dass Investitionen wohlüberlegt sein sollten. Daher laden wir dich ein, unsere vollständige Preisliste anzusehen, die detaillierte Informationen zu unseren Dienstleistungen und Preisen enthält.

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Wird der gesamte fällige Betrag an mich ausgezahlt?

Der Urlaubsbeitrag wird von deutschen Bauunternehmen (oder ausländischen Unternehmen für entsandte Arbeitnehmer) abgeführt, jedoch direkt auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen. Um die Zahlung auf dein Konto zu erhalten, musst du es in deinem Antrag angeben. Die Bearbeitungszeit des Antrags und der Erhalt des Geldes können zwischen 2 Wochen und 6 Monaten dauern.

Es ist wichtig zu beachten, dass bei der Auszahlung des Urlaubsbeitrags die Soka-Bau Sozialkasse Beiträge zur Sozialversicherung einbehält. Neben den Sozialversicherungsbeiträgen müssen auch Steuern auf den erhaltenen Betrag gezahlt werden. In diesem Fall erhältst du Lohnsteuerbescheinigung, die du bei der Steuererklärung in Deutschland berücksichtigen musst.

Die Situation ist bei Schadensersatz günstiger. In diesem Fall werden keine Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Allerdings wird der Betrag dennoch durch Steuern reduziert. Dies bedeutet, dass der Betrag auf der Abrechnung höher ist als das, was du "netto" erhältst.

Es ist wichtig, die Steuerpflicht zu beachten. Die steuerliche Abwicklung in Deutschland beinhaltet die Berücksichtigung der erhaltenen Urlaubsgelder. Leider wirkt sich dies nicht immer positiv auf die Steuerrückerstattung aus.

Kann ich meinen Urlaubsanspruch selbst berechnen?

Natürlich ist es viel einfacher, sich auf den aktuellen Kontoauszug des Arbeitnehmers zu beziehen. Wenn du jedoch versuchen möchtest, es selbst zu berechnen, werden wir versuchen, dir einige Hinweise zu geben.

Bei der Berechnung solltest du beachten, dass alle 12 Arbeitstage einem Urlaubstag entsprechen. Als Bauarbeiter erhältst du maximal 30 Urlaubstage, wenn du das ganze Jahr arbeitest. Um die Anzahl der dir zustehenden Urlaubstage zu berechnen, musst du die Anzahl der Arbeitstage kennen. Natürlich musst du die Arbeitstage für das jeweilige Kalenderjahr berechnen. Wenn du diese Anzahl kennst, teile sie durch 12. Bei der Berechnung der Arbeitstage sollten folgende Ausnahmen berücksichtigt werden:

  • Tage, an denen du ohne Entschuldigung nicht zur Arbeit erschienen bist,
  • Tage, an denen du außerhalb Deutschlands auf Baustellen gearbeitet hast,
  • Tage, an denen du unbezahlten Urlaub von mehr als 14 Tagen genommen hast. Jeder Tag nach dem 14. Tag unbezahlten Urlaubs sollte nicht in die Arbeitstage einbezogen werden, es sei denn, du befindest dich immer noch im unbezahlten Urlaub.

Weitere Fragen zur Rückerstattung des Äquivalents oder Entschädigung?

Bei allen weiteren Fragen kannst du uns gerne telefonisch kontaktieren, per E-Mail erreichen oder uns persönlich in einer unserer Filialen besuchen. Wir sind jederzeit für dich da.