Familiengeld - Unterstützung für Eltern in Bayern

Das Familiengeld, auch bekannt als Bayerisches Familiengeld oder Kindergeld in Bayern, ist eine finanzielle Unterstützung, die in Bayern an Eltern gezahlt wird, die die Betreuung von Kindern im Alter von ein bis zwei Jahren übernehmen. Im Wesentlichen handelt es sich um eine einkommensunabhängige Leistung, die dazu dient, Familien bei den Kosten für die Kinderbetreuung zu unterstützen. Das Familiengeld ist jedoch auf den Freistaat Bayern beschränkt und unterscheidet sich von ähnlichen Leistungen in anderen deutschen Bundesländern.

Wenn du an unserer Unterstützung interessiert bist, um die genannte Leistung zu erhalten, bitte lies die folgenden Anweisungen sorgfältig. Zuerst sammle die erforderlichen Dokumente und bestelle gegebenenfalls unsere Formulare telefonisch oder schriftlich, die für die Leistung benötigt werden. Natürlich sind wir auch in unseren Büros für dich da. Leider befinden sich derzeit alle unsere Standorte ausschließlich in Polen im Woiwodschaft Opole.

Häufig gestellte Fragen

Kann man Anträge auf Familiengeld nur in Bayern stellen?

Aktuell wird das Familiengeld nur in Bayern gewährt. Ab dem 1. September 2018 können Personen, die in Bayern arbeiten und wohnen, einen Antrag auf die genannte bayerische Familienleistung stellen. Falls Antragsteller keinen festen Wohnsitz in Bayern nachweisen können, erhalten sie diese Leistung nicht.

Welche Unterlagen werden benötigt um Familiengeld zu beantragen?

Die erforderlichen Unterlagen zur Beantragung des Familiengeldes sind:

    1. Kopie der Geburtsurkunde (im EU-Standardformat)
    2. Kopie des Elterngeldbescheids
    3. Kopie des Kindergeldbescheids
    4. Nachweis der Anmeldung in Bayern
    5. Nachweis der Anmeldung der Familie im Ausland (falls die Mutter mit dem Kind im Ausland lebt)
    6. Arbeitgeberbescheinigung (für beide Eltern)
    7. Bescheid über den Anspruch auf Erziehungsgeld im Wohnsitzland
    8. Bescheid über den Familiengeldanspruch im Wohnsitzland
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um diese Leistung zu erhalten?

Die Bedingungen für den Erhalt dieser Leistung sind entscheidend und beinhalten:

    1. Fester Wohnsitz im Bundesland Bayern.
    2. Das Kind muss im Haushalt der Eltern leben.
    3. Es spielt keine Rolle, ob die Eltern persönlich an der Erziehung ihrer Kinder teilnehmen oder sie in eine Kinderkrippe schicken.
    4. Es wird nicht überprüft, wofür die Familiengeldleistungen verwendet werden.
Wie hoch ist die Leistung und bis wann wird sie ausgezahlt?

Der monatliche Betrag pro Kind beträgt: 

  • auf das erste Kind -  250 €*
  • auf das zweite Kind - 250 €*
  • auf das dritte Kind -  300 €*

Das Familiengeld kann maximal für die Dauer von zwei Jahren geleistet werden, d.h ab dem 13 bis zum 36 Lebensmonat des Kindes.

*Hinweis: Die Leistung, die ins Ausland überwiesen wird, wird um die Hälfte reduziert. Daher werden folgende Beträge monatlich an die im Ausland lebende Kinder ausgezahlt:

  • für das erste Kind: 125 €
  • für das zweite Kind: 125 €
  • für das dritte Kind: 150 €
Andere Erziehungsgeldleistungen für Kinder in Deutschland

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Andere Fragen zum bayerischen Familiengeld?

Falls Sie irgendwelche Fragen oder Unsicherheiten bezüglich dieser Leistung haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.