Familiengeld
Erziehungsgeld für Kinder im Bundesland Bayern
Welche Unterlagen werden benötigt um Familiengeld zu beantragen?
- Kopie der Geburtsurkunde (auf einem EU-Vordruck)
- Kopie des Bescheides über den Elterngeldanspruch
- Kopie des Bescheides über den Kindergeldanspruch
- Nachweis der Anmeldung im Bundesland Bayern (Anmeldung)
- Nachweis der Anmeldung der Familie in Polen (falls die Mutter mit dem Kind in Polen wohnen)
- Arbeitgeberbescheinigung (für beide Eltern)
- Bescheid über den Erziehungsgeldanspruch in Polen (500+)
- Bescheid über den Famileingeldanspruch in Polen
Welche Vorauseztungen müssen erfüllt werden, um Familiengeld zu erhalten?
- Die wichtigste Bedingung bildet der fester Wohnsitz im Bundesland Bayern.
- Das Kind muss im Haushalt der Eltern leben.
Es ist unwichtig, ob die Eltern an der Erziehung deren Kinder persönlich teilnehmen oder sie in eine Kinderkrippe schicken werden. Niemand wird auch überprüfen, für welche Zwecke die Familiengeldleistungen ausgegeben werden.
Wie hoch ist der Betrag der Familiengeldleistungen und bis wann werden sie ausgezahlt?
Der monatliche Betrag pro Kind:
- auf das erste Kind - 250 €*
- auf das zweite Kind - 250 €*
- auf das dritte Kind - 300 €*
Das Familiengeld kann maximal für die Dauer von zwei Jahren geleistet werden, d.h ab dem 13 bis zum 36 Lebensmonat des Kindes.
*Achtung. Die Familien in Polen, die Familiengeld beziehen, erhalten 3000€ oder 3600€, also eine Hälfte der Familienleistung.
Andere Erziehungsgeldleistungen für Kinder in Deutschland
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