Kindergeld – Familienleistung in Deutschland
Kindergeld aus Deutschland – womit sollte man beginnen?
Wenn Sie Eltern sind, sich in Deutschland aufhalten, dort Einkünfte (vorranging aus einem Arbeitsverhältnis, bzw. führen eines Gewerbes) und der Steuerpflicht in Deutschland unterliegen, können Sie einen Antrag auf Kindergeld stellen. Falls Sie dabei unsere Hilfe in Anspruch nehmen möchten, bitten Wir Sie sich mit den Informationen und Hinweisen im weiteren Teil unserer Website bekannt zu machen. Alls Erstes sollten Sie alle notwendigen Dokumente und Unterlagen sammeln und unsere Formulare telefonisch, per Mail oder persönlich in einer unser Filialen (zurzeit leider nur in Polen) anfordern.
Um den Anspruch auf Kindergeld zu prüfen, müssen entsprechende Dokumente vorgestellt werden.
Um Kindergeld aus Deutschland zu erhalten, müssen einige Bedingungen, die wir im weiteren Teil ausführlich beschreiben, erfüllt werden. Es ist aber zu beachten, dass über einen Kindergeldantrag nicht immer positiv entschieden wird. In einigen, besonderen Fällen kann die Familienkasse den Antrag ablehnen und einen negativen Bescheid ausstellen. In so einer Situation kann ein Einspruch eingelegt werden. Wir müssen aber die Erfolgsaussichten gut einschätzen und vor Allem alle notwendigen Unterlagen einreichen. Die Anfertigung eines Einspruches ist im Preis unserer Dienstleistung inbegriffen.
Ein kompletter Antrag auf Kindergeld sollte Folgendes beinhalten:
- Aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Geburtsurkunden der Kinder auf einem EU-Vordruck im Original
- Aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Heiratsurkunde – bei geschiedenen Personen zusätzlich das Gerichtsurteil - auf einem EU-Vordruck im Original
- Meldebescheinigung in Deutschland (Anmeldung) – für den ganzen Zeitraum, für den der Antrag gestellt wird
- Mietvertrag einer Wohnung in Deutschland
- Dokumente, die die Mietzahlungen für eine Unterkunft belegen
- Eine gemeinsame Meldebescheinigung in Polen (mit deutscher Übersetzung)
- Bescheinigung über ein Arbeitsverhältnis in Deutschland (Arbeitgeberbescheinigung) – diese sollte den gesamten Zeitraum, für den das Kindergeld beantragt wird, umfassen
- Kopie der Lohnsteuerbescheinigung – falls diese noch nicht, oder nicht ausgestellt wurde, können Sie die monatlichen Lohnabrechnungen einreichen
- Bescheinigung über die Fortsetzung der schulischen Bildung (nur bei Kindern über 18 Jahre) - diese sollte den gesamten Zeitraum, für den das Kindergeld beantragt wird, umfassen
- Kopie des Bescheides über Familienleistungen, die in Polen beantragt wurden (Familienleistung und die Leistung 500+) – hierzu wird eine Übersetzung benötigt
- Kopie des Steuerbescheides vom deutschen Finanzamt – falls dieser bereits ausgestellt worden ist
- Im Falle von Entsendung nach Deutschland – das Dokument A1
Zusätzlich benötigen wir unsere Formulare, die Sie bei uns anfordern können:
- Der ausgefüllte Vordruck mit Ihren Personalangaben und zusätzliche Angaben und Informationen, die zur Bearbeitung des Antrags benötigt werden
- Die Familienstandbescheinigung
- Die Arbeitgeberbescheinigung – für den Zeitraum für den das Kindergeld beantragt wird
- Der unterschriebene Vertrag mit uns
Falls Sie ein eigenes Gewerbe in Deutschland führen und selbstständig sind:
- Die Gewerbeanmeldung (eventuell im Falle einer Abmeldung – die Gewerbeabmeldung)
- Kopien der Steuererklärung, die beim Finanzamt eingereicht wurden – für den Zeitraum, für den das Kindergeld beantragt
- Bescheinigung mit Angabe der Zeiträume in denen aufgrund der ausgeführten Arbeiten Einkünfte erzeugt wurden (eventuell Kopien der ausgestellten Rechnungen)
- Bescheinigung über eine Versicherung in Deutschland
Da die Anträge von der Familienkasse immer sehr gründlich geprüft werden, kann es vorkommen, dass noch weitere Unterlagen, Dokumente oder Bescheinigungen bei Ihnen angefordert werden. Es ist daher sehr wichtig alle benötigten Unterlagen schnellst möglich bei uns einzureichen, damit wir die Fragen der Familienkasse beantworten können. Beachten Sie dabei bitte, dass alle Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache erfasst sind, von einem vereidigten Übersetzer zu übersetzen sind.
Wie hoch ist die Kindergeldleistung?
Abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden, kindergeldberechtigten Kinder, wird das deutsche Kindergeld (ab dem Jahr 2018) in folgender Höhe ausgezahlt:

Der Kindergeldbetrag bis zum 30.06.2019:
- 194 € für das erste und zweite Kind
- 200 € für das dritte Kind
- 225 € für das vierte und jedes weitere Kind
Die Familienleistungen sind steuerfrei, deshalb wird Ihnen monatlich der gesamte Betrag (wenn in Polen kein Anspruch auf Leistungen besteht) ausgezahlt.
Wer kann die Familienleistung erhalten?
Das Kindergeld wird für Kinder bis zum 18 Lebensjahr ausgezahlt. Wenn das Kind bereits volljährig ist, kann in bestimmten Fällen die Auszahlung fortgesetzt werden. Die Bedingungen, die erfüllt werden müssen sind folgend:
- Das Kind setzt seine Bildung fort (Studium, Ausbildung, Schulausbildung) oder seine Berufsausbildung, die beträgt mindestens 10 Stunden wochentlich und arbeitet weniger als 20 Stunden pro Woche
- Das Kind befindet sich in einer Pause zwischen Beendung einer Ausbildung und dem Anfang einer weiteren (Übergangszeit) i der Zeitraum darf jedoch nicht mehr als 4 Monate betragen
- Das Kind kann seine Ausbildung aufgrund von Ausbildungsplatzmangel nicht weiter fortsetzen
- Das Kind ist als Arbeitslose aber Arbeitssuchende Person beim Arbeitsamt angemeldet
- Das Kind ist behindert (physisch oder psychisch)
Wie lange dauert die Antragstellung und Bearbeitung?
Die Anträge der Personen, die Ihre Familien außerhalb Deutschland haben, werden hauptsächlich in der Familienkasse Sachsen bearbeitet. Da die Familienkasse die Anträge gründlichst prüfen muss, kann die Bearbeitung von 2 Wochen bis zu einem Jahr dauern.
Ein Antrag auf Kindergeld kann für die letzten 6 Monate rückwirkend gestellt werden.
Andere Fragen?
Alle anderen Fragen, die Ihnen bezüglich des Kindergeldes aufkommen, können Sie bei uns klären indem Sie eine unserer Filialen kontaktieren.