Kindergeld – eine Familienleistung in Deutschland

Kindergeldantrag: Was du wissen musst und wie wir dir helfen können

Wenn du als Elternteil in Deutschland lebst, dort Einkünfte (hauptsächlich aus einem Arbeitsverhältnis oder dem Betrieb eines Gewerbes) erzielst und der Steuerpflicht unterliegst, kannst du einen Antrag auf Kindergeld stellen. Wenn du unsere Unterstützung in Anspruch nehmen möchtest, bitten wir dich, die Informationen und Hinweise auf unserer Website zu lesen. Als Erstes solltest du alle erforderlichen Dokumente und Unterlagen sammeln und unsere Formulare telefonisch, per E-Mail oder persönlich in einer unserer Filialen (derzeit nur in Polen) anfordern.

Um zu überprüfen, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht, müssen die entsprechenden Unterlagen vorgelegt werden

Für den Bezug von Kindergeld in Deutschland müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, die im Folgenden ausführlich erläutert werden. Es sollte jedoch beachtet werden, dass nicht jeder Kindergeldantrag positiv beschieden wird. In einigen besonderen Fällen kann die Familienkasse den Antrag ablehnen und eine negative Entscheidung treffen. In einer solchen Situation ist es möglich, Einspruch einzulegen. Wir bieten Unterstützung bei der Einspruchseinlegung und empfehlen, die Erfolgsaussichten sorgfältig zu prüfen und alle erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen. Die Erstellung eines Einspruchs ist in unseren Serviceleistungen enthalten.

Häufig gestellte Fragen

Welche Dokumente müssen für einen vollständigen Kindergeldantrag eingereicht werden?

Um den Antrag zu prüfen und das Recht auf Kindergeld nachzuweisen, sind zahlreiche Dokumente erforderlich. Die Anforderungen können je nach Situation variieren. Um die erforderlichen Dokumente besser zu verstehen, haben wir sie nach den Institutionen aufgeteilt, bei denen sie erhältlich sind. Um in Deutschland Kindergeld zu beantragen, sollten folgende Dokumente gesammelt werden:

Häufig gestellte Fragen:

Dokumente vom Arbeitgeber:

  • Arbeitgeberbescheinigung.
  • Kopie Lohnsteuerbescheinigung, sofern bereits ausgestellt.
  • Kopien der Gehaltsabrechnungen (Lohnabrechnung).

Dokumente zur Bestätigung des Aufenthaltsorts in Deutschland (falls zutreffend):

  • Bestätigung der Anmeldung in Deutschland.
  • Kopie des Mietvertrags.
  • Dokumente zur Bestätigung der Mietkosten in Deutschland.

Dokumente vom Finanzamt:

  • Bestätigung der unbeschränkten Steuerpflicht.

Dokumente von den Ämtern im Wohnsitzland:

  • Familienstandsbescheinigung.
  • Dokumente zur Bestätigung der Identifikationsnummern der Kinder und Antragsteller.
  • Aktuelle Kopie der Heiratsurkunde (nicht älter als 3 Monate).
  • Scheidungsurteil (im Falle von Geschiedenen).
  • Aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Abschriften der Geburtsurkunden der Kinder (im EU-Format).
  • Kopie des Bescheids über Leistungsanspruch im Wohnsitzland (mit Übersetzung).

Weitere erforderliche Dokumente:

  • Ausgefülltes Datenblatt (unser Formular).
  • Unterzeichnete Dienstleistungsvereinbarung.
  • Bescheinigung über die Fortsetzung der Ausbildung (nur für Kinder über 18 Jahre).
  • A1-Bescheinigung (nur für nach Deutschland entsandte Personen).
Wie hoch ist die Kindergeldleistung?

Ab dem 01.01.2023 erhältst du pro Kind 250 Euro. Diese Familienleistungen sind steuerfrei, daher wird der gesamte Betrag monatlich ausgezahlt, sofern im Wohnsitzland kein Anspruch auf Leistungen besteht.

Nach der Gewährung von Familienleistungen aus Deutschland wird der gesamte oben genannte Betrag auf das angegebene Bankkonto überwiesen. Bei Anspruch auf Leistungen im Wohnsitzland werden jedoch die genannten Beträge reduziert. Auf der Grundlage der Leistungsabstimmung wird die im Wohnsitzland erhaltene Leistung von der Familienleistung in Deutschland abgezogen. 

Wann, für welche Kinder und wie lange erhalte ich Kindergeld?

Das Kindergeld wird für Kinder bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt. Wenn das Kind bereits volljährig ist, kann die Auszahlung unter bestimmten Bedingungen fortgesetzt werden. Die erfüllten Bedingungen sind wie folgt:

  1. Das Kind setzt seine Bildung fort (Studium, Ausbildung, Schulausbildung) oder absolviert eine Berufsausbildung mit einer wöchentlichen Unterrichtszeit von mindestens 10 Stunden und einer Arbeitszeit von weniger als 20 Stunden pro Woche.
  2. Das Kind befindet sich in einer Pause zwischen dem Abschluss einer Ausbildung und dem Beginn einer weiteren (Übergangszeit), die jedoch nicht länger als 4 Monate dauern darf.
  3. Das Kind kann seine Ausbildung aufgrund von Mangel an Ausbildungsplätzen nicht fortsetzen.
  4. Das Kind ist als arbeitslos, aber arbeitssuchend, beim Arbeitsamt gemeldet.
  5. Das Kind ist behindert (physisch oder psychisch).

Das deutsche Kindergeld kann bis zum Abschluss des 25. Lebensjahres des Kindes ausgezahlt werden. In dieser Situation sollte das Kind seine Ausbildung in Richtung eines konkreten Berufs fortsetzen. Dies umfasst allgemeinbildende Schulen, Berufsschulen oder Studiengänge. Der Unterrichtsumfang an solchen Bildungseinrichtungen sollte mindestens 10 Stunden pro Woche betragen.

Wie lange dauert die Antragstellung und Bearbeitung?

Die Wartezeit auf einen Bescheid kann sehr unterschiedlich sein. Der Bescheid kann bereits nach 2 Wochen eintreffen. Manchmal ist es jedoch ratsam, Geduld zu haben, da die Bearbeitung des Antrags unter bestimmten Umständen dauern kann. Es gibt keine feste Regel.

Die Familienkasse wird die Richtigkeit und Glaubwürdigkeit der vorgelegten Informationen bewertet. Alle Unterlagen für das Kindergeld werden sehr sorgfältig geprüft. Bei Zweifeln kann die Familienkasse um zusätzliche Bescheinigungen und Formulare bitten. Ohne diese wird kein positiver Bescheid getroffen. Um die Wartezeit zu verkürzen, ist es daher wichtig, diese Unterlagen schnell bereitzustellen. Wenn die Unterlagen in einer anderen Sprache vorliegen, ist es ratsam, eine beglaubigte Übersetzung beizufügen.

Derzeit kann in Deutschland ein Antrag auf Kindergeld rückwirkend für 6 Monate gestellt werden. In bestimmten Fällen und bei Vorlage geeigneter Dokumente ist es jedoch möglich, Kindergeld auch für einen früheren Zeitraum zu beantragen.

Worauf sollte man bei der Beantragung von Kindergeld achten?

Wir möchten unseren zukünftigen Kunden bewusst machen, wie wichtig die richtigen Dokumente für das Kindergeld sind. Bei einer nicht gemeldeten Adresse in Deutschland ist es besonders wichtig, auf einen entscheidenden Aspekt zu achten. Die Familienkasse Sachsen kann in solchen Fällen Dokumente anfordern, die die sogenannte unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestätigen. Dieses Dokument ist von entscheidender Bedeutung, um Anspruch auf Kindergeld zu haben.

Jeder, der die Anträge ordnungsgemäß und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ausfüllt, kann in Deutschland Kindergeld erhalten. Die Behörde kann die eingereichten Unterlagen überprüfen und möglicherweise Anfragen stellen. Da wir die Vollmacht des Antragstellers haben, sollte solche Korrespondenz an uns gerichtet werden.

Gelegentlich kann es jedoch vorkommen, dass die Familienkasse, trotz der erteilten Vollmacht, Dokumente an deine Adresse sendet. In solchen Fällen ist es wichtig, uns die erhaltenen Briefe so schnell wie möglich zukommen zu lassen. Das Nichtbeantworten oder Zurückhalten solcher Briefe kann unangenehme Konsequenzen haben. Mängel in der Dokumentation sollten ebenfalls nicht dazu führen, der Familienkasse nicht zu antworten. Wenn ein bestimmtes Dokument fehlt, sollte dies der Behörde mitgeteilt werden. Es kann vorgeschlagen werden, ein anderes vertrauenswürdiges Dokument nachzureichen oder das erforderliche Dokument zu einem späteren Zeitpunkt einzureichen.

Selbstverständlich führt nicht immer die Einreichung eines Antrags zu einer positiven Entscheidung. In bestimmten Fällen kann die Familienkasse den Antrag ablehnen. In solchen Fällen kann es notwendig sein, Einspruch einzulegen. Der Einspruch sollte gut begründet sein und die von der Behörde geforderten Dokumente enthalten. Wenn ein solcher Einspruch erforderlich wird, wird er im Rahmen unserer Dienstleistung erstellt. Er sollte innerhalb eines Monats nach Erhalt der negativen Entscheidung eingereicht werden.

Welche Faktoren beeinflussen die Dauer der Kindergeldleistung?

Wie oben erwähnt, wird das Kindergeld in Deutschland bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Um diese Leistung zu erhalten, muss ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter:

  • in Deutschland arbeiten,
  • Sozialleistungen beziehen,
  • angemeldet sein,
  • oder unbeschränkt steuerpflichtig sein.

Theoretisch sollte Kindergeld gezahlt werden, solange diese Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings sieht die Realität oft anders aus. Die Bewilligung des Kindergeldanspruchs erfolgt in Form von Bescheiden, die über unterschiedliche Zeiträume erstreckt sein können. Daher fragen sich viele, wie lange die Bearbeitung dauern wird. Die Dauer der Kindergeldzahlung hängt im Wesentlichen von folgenden Faktoren ab:

  • Dauer der Beschäftigung,
  • Art des Arbeitsvertrags (befristet oder unbefristet),
  • Alter der Kinder,
  • familiäre Situation des Antragstellers.

Personen, die bereits lange in Deutschland arbeiten, können mit einer längeren Bearbeitungsdauer rechnen. Auch bei jüngeren Kindern wird die Bearbeitung in der Regel länger dauern als bei Kindern über 18 Jahren.

Worauf sollte man unbedingt achten, wenn man Kindergeld bekommt?

Die Aufgabe dieses Textes besteht darin, dich angemessen darauf vorzubereiten, einen Antrag auf Kindergeld in Deutschland zu stellen. Bevor du jedoch Kindergeld erhältst, ist es wichtig, dass du dich bereits jetzt mit den Pflichten, die auf die Empfänger zukommen, vertraut machst. Denn Kindergeld zu erhalten ist nicht nur ein Privileg, sondern bringt auch Verpflichtungen gegenüber der Familienkasse mit sich. Oft vergessen oder sind sich viele nicht bewusst, welche Verpflichtungen auf sie zukommen, wenn sie Kindergeld beziehen. Hier sind vier besonders wichtige Aspekte, die du beachten solltest.


Melde alle Veränderungen umgehend der Familienkasse

Jeder, der Kindergeld bezieht, muss uns sofort über jegliche Veränderungen informieren. Diese Verpflichtung ergibt sich aus §68 EStG, (Einkommensteuergesetz). Auf jedem Bescheid steht, dass das Vernachlässigen dieser Pflicht eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat darstellen kann. Du solltest bedenken, dass das Versäumnis dieser Meldung zu einer Überzahlung der Leistungen führen kann. So sollte zum Beispiel das Beenden deiner Beschäftigung in Deutschland der Familienkasse gemeldet werden. Es sollten Dokumente eingereicht werden, die das genaue Datum des Beschäftigungsendes anzeigen. Es ist auch ratsam, die im Wohnsitzland bezogenen Leistungen zu melden. Scheidung und Trennung können ebenfalls das Recht auf Kindergeld ändern. Es ist daher wichtig, solche Situationen der Familienkasse zu melden. Wenn du Änderungen nicht meldest, kann dies bedeuten, dass bereits erhaltenes Kindergeld zurückgezahlt werden muss.

Stelle unbedingt einen Antrag auf Familienleistungen im Wohnsitzland

Wir haben bereits erwähnt, dass du die Familienkasse über das Recht auf Leistungen im Wohnsitzland informieren solltest. Es sei daran erinnert, dass Familienleistungen den Bestimmungen der Koordinierung unterliegen. Vorrang bei der Auszahlung von Leistungen hat das Land, in dem die Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Wenn also nur ein Elternteil arbeitet, zahlt das Land in dem der Betreuer arbeitet die Leistungen.

Antworte auf die Korrespondenz der Familienkasse

Die Familienkasse sendet gelegentlich Fragebögen zur Überprüfung des weiteren Anspruchs auf Leistungen. Auch wenn Kinder das 18. Lebensjahr vollenden, schickt die Behörde einen neuen Antrag. Das Nichtbeantworten kann dazu führen, dass das Recht auf Kindergeld ausgesetzt und ein Teil der Leistung zurückgezahlt werden muss.


Benachrichtige die Familienkasse im Falle des Todes des Leistungsempfängers

Eltern und Betreuer von Kindern müssen auch den Tod des Antragstellers, der in Deutschland arbeitet melden. Die Familienkasse stellt die Zahlungen nicht automatisch ein. Wenn das Kind Anspruch auf eine Waisenrente hat, sollte es auch Anspruch auf Kindergeld aus Deutschland haben. Du musst der Familienkasse natürlich die erforderlichen Dokumente vorlegen, die helfen den Anspruch auf Kindergeld erneut zu klären.

Was ist im Preis unserer Dienstleistung enthalten?

Unsere genaue Preisliste ist auf unserer Website verfügbar. Die Kosten variieren je nach Alter der Kinder und der Beschäftigungsart der Antragsteller, was den Antragsprozess einfacher oder komplizierter gestalten kann. Daher variiert der Preis abhängig von der Art der Anstellung des Antragstellers. Wenn der Antragsteller in einem Arbeitsverhältnis steht, ist der Preis niedriger, während er höher ist, wenn der Antragsteller selbstständig tätig ist, also ein Gewerbe betreibt. Ebenso fallen höhere Kosten an, wenn der Antrag für volljährige Kinder gestellt wird. Wir erhalten oft Anfragen bezüglich unserer Dienstleistungen, daher möchten wir diese im Folgenden erläutern:

  1. Überprüfung der Kindergeld-Dokumente: Nach Erhalt der Unterlagen prüfen wir diese sorgfältig. Sollten wir Fehler feststellen, die sich auf die Entscheidung der Behörde auswirken könnten, wirst du gebeten diese zu korrigieren.
  2. Übersetzung relevanter Dokumententeile: Wir beauftragen einen Übersetzer mit der Übersetzung ausgewählter Dokumententeile, die für die Kindergeldanträge erforderlich sind. Die Übersetzungsgebühr ist eine separate Kostenposition, die vom Übersetzer erhoben wird. Natürlich kannst du auch in Eigenregie ausgewählte Dokumententeile übersetzen.
  3. Antragserstellung: Wir füllen die erforderlichen Formulare aus und fügen die Kindergeld-Dokumente hinzu. Dies geschieht auf Grundlage der von dir bereitgestellten Informationen. In der Regel reichen wir den Antrag elektronisch bei der Behörde ein oder in einigen Fällen per Post.
  4. Koordination bei der Behörde: Wir benötigen von dir eine Vollmacht. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Korrespondenz im Zusammenhang mit deinem Antrag an uns gerichtet wird. Wir kümmern uns darum, dass die Antworten rechtzeitig und mit den erforderlichen Unterlagen bei der Behörde eingehen. Die Bereitstellung der notwendigen Unterlagen obliegt jedoch deiner Verantwortung.
  5. Überprüfung des erhaltenen Bescheids: Nach Erhalt des Bescheids von der Familienkasse überprüfen wir sorgfältig, ob alles den Erwartungen entspricht.

Wenn der Bescheid korrekt ist, ist unser Service beendet. Im Falle von Fehlern oder Unstimmigkeiten prüfen wir die Möglichkeit einer Berufung. Wenn eine solche Berufung gerechtfertigt ist, legen wir diese auf Grundlage der vorherigen Gebühr ein. Bitte beachte jedoch, dass die Erstellung einer Berufung möglicherweise zusätzliche Dokumente erfordert.

Hast du weitere Fragen?

Alle anderen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Kindergeld auftauchen, kannst du gerne in einer unserer Filialen klären. Unser Team steht dir zur Verfügung, um weitere Informationen und Unterstützung in dieser Angelegenheit bereitzustellen. Wir sind hier, um dir zu helfen und alle deine Fragen zu beantworten.