Einkommensteuer – Abgabe einer Steuererklärung in Deutschland
Abgabe einer Steuererklärung in Deutschland – womit sollte man anfangen?
Falls Sie Einnahmen in Deutschland hatten und Sie eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben wollen und dabei unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten, stellen wir Ihnen einige Informationen zur Verfügung, die dabei behilflich sein werden.
Als erstes sollten Sie uns telefonisch oder per Mail kontaktieren und unsere Formulare anfordern. Falls Sie uns persönlich besuchen möchten, heißen wir Sie herzlich in unseren Filialen willkommen. Leider befinden die sich aber zurzeit nur in Polen.
Bitte beachten Sie, dass die Steuerberechnung in Deutschland, so wie in Polen, rechtlich geregelt ist, deshalb müssen in einer Steuererklärung unbedingt alle Einnahmen, die Sie im Abrechnungsjahr erzeugt haben, angeben.
Die Steuer in Deutschland und Einnahmen in anderen Ländern
RDie Abgabe einer Steuererklärung in Deutschland verbindet sich mit der Abgabe einer genauen und vollständigen Dokumentation. Diese sollte auch Angaben über Einkünfte, die in anderen Ländern erzielt wurden, sowie Angaben über Einnahmen aus Ersatzleistungen beinhalten
Steuererstattung aus Deutschland
Eine Steuererstattung aus Deutschland ist möglich, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Sie müssen aber beachten, dass nicht immer eine Erstattung zu erwarten ist. Das, ob Sie mit einer Erstattung rechnen können, hängt von vielen Aspekten ab: z.B. die Höhe der Steuervorauszahlung, die vom Arbeitgeber abgeführt werden; der familiäre Stand des Steuerzahlers (verheiratet, ledig, etc.); Einnahmen aus anderen Ländern; Aufstellung der Kosten, die berücksichtigt werden können.
Abhängig von der Situation des Steuerzahlers, besteht durchaus eine Möglichkeit, dass Sie in Deutschland Ihre Steuer nachzahlen müssen, wenn die bereits eingezahlten Einzahlungen nicht ausreichend sind.
Eine komplette Steuererklärung sollte Folgendes beinhalten:
- Die vollständigen persönlichen Angaben (ausgefüllt in den Formularen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen)
- IInformationen über alle in Deutschland erzeugten Einnahmen:
- Im Falle einer Beschäftigung – alle Lohnsteuerbescheinigungen
- Im Falle von einem Rentenbezug – alle Unterlagen, die die Höhe der Rente belegen (Rentenanpassung)
- Im Falle von Bezug von Mutterschaftsgeld/Elterngeld – alle Bescheide, die Leistungsdauer und Leistungshöhe belegen
- Im Falle von Bezug von Ersatzleistungen aufgrund von Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit (Insolvenzgeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Auszahlungen von Soka-Bau) – alle Unterlagen, die die Höhe und Dauer des Bezugszeitraums belegen
- Im Falle, wenn Sie Einkünfte in anderen Ländern erzeugt haben – die Bescheinigung EU/EWR/außerhalb EU/EWR
- Aufstellung der Kosten (mit Belegen), die in der Erklärung berücksichtigt werden sollen
- Unterschriebener Vertrag (in unseren Formularen)
Falls Sie bereits in den Vorjahren eine Steuererklärung abgegeben haben, fügen Sie bitte Ihren letzten Steuerbescheid ein.
- Die Kopie des Steuerbescheids vom Vorjahr.
Mit wie hohen Erstattungen können wir rechnen?
Bei der Fertigstellung einer Steuererklärung berücksichtigen wir alle möglichen Steuerermäßigungen, damit wir für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielen können – im besten Fall eine hohe Steuererstattung.
Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass Sie alle Kosten, die aus der Beschäftigung in Deutschland resultieren, gründlich dokumentieren und die entsprechenden Belge sammeln.
Für welche Jahre kann man eine Steuererklärung abgeben?
In Deutschland, genauso wie in Polen, deckt sich das Steuerjahr mit dem Kalenderjahr, es beginnt daher mit dem 01. Januar und endet mit dem 31. Dezember.
Falls wir zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, sollte diese spätestens bis zum 31. Juli beim Finanzamt eingereicht werden.
Falls wir zur Abgabe nicht verpflichtet sind, können wir diese innerhalb von 4 Jahren abgeben. Aktuell können Sie ihre Steuererklärung im folgenden Zeitraum abgeben:
- Für 2016 bis zum 31 Dezember 2020
- Für 2017 bis zum 31 Dezember 2021
- Für 2018 bis zum 31 Dezember 2022
- Für 2019 bis zum 31 Dezember 2023
Wie lange müssen wir auf die Bearbeitung unserer Steuererklärung und Ausstellung eines Steuerbescheides warten?
Die Wartezeit auf die Bearbeitung der Steuererklärung hängt vom Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung und dem bearbeitenden Finanzamt ab. Die durchschnittliche Wartezeit beträgt 3 Wochen bis zu 6 Monate. Die Steuererstattung wird danach direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Andere Fragen zur Anfertigung einer Steuererklärung für das deutsche Finanzamt...
Da die Berücksichtigung von Einnahmen aus einer selbstständigen Beschäftigung, bzw. Führung eines Gewerbes ein breites Spektrum an Aspekten beinhalten, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung, wenn diese in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Sie können uns gerne kontaktieren und weitere Einzelheiten dabei erfahren.