Steuerklassen in Deutschland. Worauf sollte man achten, wenn man seine Steuerklasse auswählt oder ändert?

Die Entscheidung, die Steuerklasse zu wechseln, sollte gut überlegt sein. Eine falsch gewählte Steuerklasse kann dich viel Geld kosten – zum Beispiel könntest du sehr hohe Steuerzahlungen leisten, obwohl sie niedriger sein könnten, oder umgekehrt: du zahlst zu wenig Steuern und musst hohe Nachzahlungen leisten.

Wenn du dich jedoch für einen Wechsel der Steuerklasse entschieden hast, solltest du uns kontaktieren, sei es telefonisch, per E-Mail oder persönlich in einer unserer Filialen. Wir stellen dir unsere Formulare zur Verfügung, aus denen du entnehmen kannst, welche Dokumente und Unterlagen benötigt sind, um einen Steuerklassenwechsel zu beantragen. Wenn dies dein erster Wechsel ist, musst du damit rechnen, dass mehrere Dokumente erforderlich sind. Weitere Informationen dazu findest du weiter unten auf unserer Website.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Steuerklassen gibt es in Deutschland?

Steuerzahler, die Einkünfte in Deutschland erzielen, haben Steuervorauszahlungen. Diese werden in unterschiedlicher Höhe einbehalten und hängen unter anderem von den erzielten Einkünften ab.

Bei der Bestimmung der geeigneten Klasse wird Folgendes berücksichtigt:

  • Familienstand,
  • berufliche Situation,
  • Anzahl der Kinder,
  • Höhe des Einkommens.

Es gibt insgesamt 6 Steuerklassen, die in Deutschland verwendet werden:

  • I. Steuerklasse – In diese Gruppe gehören hauptsächlich ledige, geschiedene und verwitwete Personen, wenn sie sich nicht für die II oder III Steuerklasse qualifizieren (zum Beispiel, wenn sie das ganze Jahr über geschieden, verwitwet waren oder keine minderjährigen Kinder im Haushalt hatten).
  • II. Steuerklasse – In diese Gruppe gehören alleinstehende, alleinerziehende Personen, die in ihrem Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind haben und Leistungen wie Kindergeld beziehen.
  • Steuerklassen III, IV, V – In diese Gruppe gehören Arbeitnehmer, die verheiratet sind oder Personen, die im Laufe des Steuerjahres verwitwet werden.
  • Steuerklasse VI – In diese Klasse gehören Personen, die im Verlauf eines Steuerjahres Einkünfte aus mehreren Beschäftigungen erzielen.

Steuerklassen III, IV und V gelten für Ehepaare. Sie können zwischen den Kombinationen der Steuerklassen III/V und IV/IV wählen. Ehepaare sollten in einem gemeinsamen Haushalt leben. Kombinationen IV/IV werden in der Regel von Paaren mit ähnlichem Einkommen gewählt. Bei erheblichen Einkommensunterschieden wird normalerweise die Kombination III/V gewählt.

Personen, die zur Arbeit nach Deutschland kommen und deren Ehepartner in Polen leben, erhalten in der Regel die Steuerklasse I. In diesem Fall wird eine beträchtliche Steuer einbehalten. Deshalb streben verheiratete Personen normalerweise eine Änderung der Steuerklasse an. In der Regel wählen sie eine der oben genannten Kombinationen.

Wie lange ist ein Steuerklassenwechsel gültig?

Wenn der Ehepartner des Steuerzahlers im Ausland lebt und der Steuerzahler die III. Steuerklasse beantragt hat, ist es sehr wahrscheinlich, dass dieser Wechsel nur bis zum Jahresende gilt. Daher ist es erforderlich, nach dem 31.12. einen neuen Antrag auf Steuerklassenwechsel zu stellen.

Für andere Steuerklassen besteht diese Notwendigkeit nicht.

Weshalb kann es in bestimmten Steuerklassen zu einer Steuernachzahlung kommen?

Die Zuordnung zu einer bestimmten Steuerklasse beeinflusst die Höhe der Steuervorauszahlungen (Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag), die vom Arbeitgeber an das Finanzamt überwiesen werden. Wenn beide Ehepartner in Deutschland leben und ihre Einkünfte sich nicht wesentlich ändern, ist das Risiko einer Steuernachzahlung sehr gering. Dies ändert sich jedoch, wenn das Einkommen eines der Ehepartner signifikant ansteigt. In diesem Fall kann die zuvor gewählte Steuerklasse nicht mehr angemessen sein, die Steuervorauszahlung kann zu niedrig ausfallen, und das Finanzamt kann eine Steuernachzahlung verlangen. Das Risiko einer Steuernachzahlung besteht auch im Falle einer Scheidung im Steuerjahr. Dies betrifft insbesondere Personen, die die dritte Steuerklasse haben und nach der Scheidung ihre Erklärung als Einzelveranlagung abgeben müssen.

Welche Unterlagen werden für den Wechsel der Steuerklasse benötigt?

Die vollständige Dokumentation für den Antrag auf Änderung der Steuerklasse sollte enthalten:

  1. Ausgefülltes Datenformular,
  2. Einkommensbescheinigung aus dem Wohnsitzland (Formular EU/EEA),
  3. Letzte Lohnabrechnung (monatliche Gehaltsbescheinigung),
  4. Meldebescheinigung in Deutschland (Anmeldung),
  5. Kopie der Identifikationsnummer,
  6. Heiratsurkunde,
  7. Bescheinigung über die gemeinsame Anmeldung,
  8. Ein von dir unterzeichneter Vertrag mit uns.

Wann lohnt sich ein Steuerklassenwechsel?

Die Änderung der Steuerklasse hat nicht nur Auswirkungen auf die Höhe der abgezogenen Steuern, sondern trägt auch zur Änderung der Höhe der Ersatzeinkommen bei. Hierbei handelt es sich vor allem um Leistungen wie:

  • Arbeitslosengeld,
  • Krankengeld,
  • Mutterschaftsleistungen.

Im Allgemeinen kann der Steuerpflichtige einmal im Jahr einen Antrag auf Änderung der Steuerklasse stellen. In begründeten Fällen ist es jedoch möglich, die Steuerklasse mehrmals im Jahr zu ändern.

Eine solche Situation kann auftreten, wenn:

  • sich der Familienstand des Steuerpflichtigen ändert,
  • einer der Ehepartner sich als arbeitslos in Deutschland registriert,
  • einer der Ehepartner nach einer Elternzeit wieder arbeitet,
  • einer der Ehepartner eine neue Arbeitsstelle aufnimmt,
  • einer der Ehepartner seine Beschäftigung in Deutschland beendet und gleichzeitig in einem anderen Land tätig ist.
Wer kann einen Steuerklassenwechsel beantragen?

Um die Steuerklassenänderung vorzunehmen, muss der entsprechende Antrag beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Der Steuerzahler/Arbeitnehmer kann eigenständig einen Antrag auf Änderung der Steuerklasse stellen.

Auf Antrag des Arbeitnehmers kann auch der Arbeitgeber eine Steuerklassenänderung beantragen. Unser Unternehmen beantragt bereits seit vielen Jahren in Namen unserer Kunden die Steuerklassenänderung. 

Wir laden dich auch ein, von unseren anderen Dienstleistungen Gebrauch zu machen.

Warum wurde mir die Steuerklasse 6 zugeteilt und welche Auswirkungen hat das für mich?

Die Steuerklasse VI wird auch für Alleinstehende und Verheiratete gelten. Es ist zu beachten, dass Personen in dieser Steuerklasse in der Regel mehr als einer Tätigkeit nachgehen. Allerdings wird diese Steuerklasse in der Regel für Arbeitnehmer gelten, die keine Schritte unternommen haben, um eine andere Steuerklasse festzulegen. Die Steuerklasse VI wird normalerweise Personen zugeordnet, die keine Identifikationsnummer (Identifikationsnummer) erhalten haben. Dies tritt auf, wenn eine Person sich nicht in Deutschland angemeldet hat. In einem solchen Fall kann die Beantragung einer Steuerklasse problematisch sein. Bei fehlendem Antrag weist das Finanzamt automatisch die Klasse VI zu. Bei der Planung von Arbeit und einem längeren Aufenthalt in Deutschland wird empfohlen, sich in Deutschland anzumelden.

Was bedeutet die Zuordnung zur Steuerklasse VI?

Vor allem bestimmt die Steuerklasse VI die höchste Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Aufgrund der Erhebung hoher Vorauszahlungen für die Einkommensteuer erhält die Person ein deutlich geringeres Nettoeinkommen. In anderen Steuerklassen wäre das Nettoeinkommen höher. Die Steuerklasse VI hat die niedrigsten Abzüge und daher werden kaum Steuervergünstigungen genutzt.

Die Steuerklasse VI wird zugeteilt, wenn eine Person gleichzeitig Einkünfte von zwei verschiedenen Arbeitgebern erhält. Wenn die Einkünfte aus der Arbeit bei zwei Arbeitgebern die Grenze von 450 Euro überschreiten, gilt die Steuerklasse VI. Wenn das Einkommen weniger als 450 Euro beträgt, handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung (Minijob), die pauschal vom Arbeitgeber besteuert wird. In diesem Fall spielt die Steuerklasse keine Rolle.

Wo kann ich nachsehen, welche Steuerklasse mir zugewiesen wurde?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um herauszufinden, welche Steuerklasse einem Steuerzahler zugewiesen wurde. Am einfachsten ist es jedoch, diese Information aus dem sogenannten „Lohnabrechnung“-Dokument zu entnehmen. Die Lohnabrechnung ist eine monatliche Aufstellung des Gehalts. Am Ende eines jeden Monats erhält der Arbeitnehmer diese Abrechnung von seinem Arbeitgeber, auf der die zugeordnete Steuerklasse vermerkt ist.

Zusätzlich finden Sie Informationen zur zugewiesenen Steuerklasse auch auf der Lohnsteuerbescheinigung.

Die Lohnsteuerbescheinigung entspricht dem polnischen PIT-11 und wird Arbeitnehmern zwischen Februar und April ausgehändigt. Ohne dieses Dokument ist es nicht möglich, die Steuern in Deutschland abzurechnen.

Weitere Fragen zum Thema Steuerklassenwechsel?

Bei allen weiteren Fragen kannst du uns gerne telefonisch kontaktieren, per E-Mail erreichen oder uns persönlich in einer unserer Filialen besuchen. Wir sind jederzeit für dich da.