Steuerklasse – Anpassung und Wechsel

Ein Steuerklassenwechsel – womit sollte man anfangen?

Die Entscheidung über einen Steuerklassenwechsel sollte gründlich durchdacht werden. Eine schlecht gewählte Steuerklasse kann uns viel Geld kosten – wir können z.B. sehr hohe Steuerzahlungen haben, obwohl diese niedriger ausfallen könnten, oder auch anders: wir zahlen viel zu wenig Steuern, so dass wir eine hohe Steuernachzahlung machen müssen.

Falls Sie sich für einen Steuerklassenwechsel aber entschieden haben, sollten Sie uns kontaktieren: telefonisch, per Mail oder persönlich in einer unser Filialen. Wir stellen Ihnen unsere Formulare zur Verfügung. Aus denen können Sie dann entnehmen, welche Dokumente und Unterlagen Sie bereitstellen müssen, um einen Steuerklassenwechsel zu beantragen. Falls dies Ihr erster Wechsel sein wird, müssen Sie damit rechnen, dass mehrere Dokumente benötigt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie weiter unten auf unserer Website.

Die Steuerklasse und die Einkünfte der Eheleute.

Bitte beachten Sie, dass nicht nur die Einkünfte in Deutschland für die Wahl der Steuerklasse in Betracht genommen werden sollten. Wichtig sind auch Einkünfte, die außerhalb der Bundesrepublik erzielt wurden. Deshalb sollte man bei einem Steuerklassenwechsel auch die Einkünfte aus anderen Länder bekannt geben – bei einem Klassenwechsel auf 3/5 und 4/4 sollten die Einkünfte beider Eheleute gezeigt werden. Von besonderer Bedeutung sind die Einkünfte vom Vorjahr und die, die wir voraussichtlich erzielen werden.

Ein kompletter Antrag sollte Folgendes beinhalten:

  • Ein ausgefüllter Vordruck unseres Formulars (Personalangaben)
  • Die Bescheinigung EU/EWR mit Angabe der Einkünfte in Polen
  • Die letzte monatliche Lohnabrechnung
  • Anmeldung in Deutschland
  • Kopie des Schreibens mit der erteilten Identifikationsnummer
  • Heiratsurkunde
  • Gemeinsame Meldebescheinigung
  • Der Unterschriebene Vertragsvordruck

In Deutschland gelten 6 verschiedene Steuerklassen:

  • I Steuerklasse  – zu dieser Gruppe gehören hauptsächlich ledige, geschiedene und verwitwete Personen, wenn sie sich nicht für die II oder III Steuerklasse (Sie waren das ganze Jahr über geschieden, verwitwet oder hatten keine minderjährigen Kinder im Haushalt)
  • II SteuerklasseSteuerklasse – zu dieser gruppe gehören alleinstehende, alleinerziehende Personen, die im Ihren Haushalt mindestens 1 minderjähriges Kind haben und Leistungen, wie Kindergeld, beziehen,
  • Steuerklasse III, IV, V – zu dieser Gruppe gehören Arbeitnehmer, die verheiratet sind, bzw. Personen, die im Laufe des Steuerjahres verwitwet sind
  • Steuerklasse VI – zu dieser Klasse gehören Personen, die in einem Steuerjahr Einnahmen aus mehreren Beschäftigungen erzielen

Wie lange ist ein Steuerklassenwechsel gültig?

Im Falle, wenn der Ehepartner des Steuerzahlers im Ausland lebt und der Steuerzahler die III Steuerklasse beantragt hat, ist sehr wahrscheinlich, dass der Wechsel nur bis zum Jahresende gelten wird. Deshalb besteht nach dem 31.12 die Notwendigkeit einen neuen Antrag auf Steuerklassenwechsel zu stellen.

Bei anderen Steuerklassen besteht die Notwendigkeit nicht.

Warum besteht bei einigen Steuerklassen das Risiko einer Steuernachzahlung?

Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Steuerklasse beeinflusst die Höhe der Steuervorauszahlungen (Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag), die vom Arbeitgeber and das Finanzamt überwiesen werden. Wenn beide der Eheleute in Deutschland leben und ihre Einkünfte sich nicht wesentlich ändern, ist das Risiko einer Steuernachzahlung sehr gering. Alles ändert sich aber, wenn das Einkommen eines der Ehepartner deutlich höher wird. In diesem Fall kann die vorher gewählte Steuerklasse nicht mehr adäquat sein und die Steuervorauszahlung kann zu gering ausfallen und eine Steuernachzahlung kann vom Finanzamt angefordert werden. Das Risiko einer Steuernachzahlung besteht auch, wenn es eine Scheidung im Steuerjahr gibt. Dies betrifft besonders Personen, die die dritte Steuerklasse haben und nach der Ehescheidung ihre Erklärung als Einzelveranlagung abgeben müssen.

Andere Fragen zum Steuerklassenwechsel und Steuerklasse…

Alle weiteren Fragen können Sie mit einem Anruf, Mail oder Besuch in einer unser Filialen erörtern. Wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung.