Elterngeld in Deutschland

Das Elterngeld ist eine wichtige soziale Leistung in Deutschland, die Eltern dabei unterstützt, sich um ihr neugeborenes Kind zu kümmern und gleichzeitig ihr Einkommen zu sichern. Es handelt sich um eine staatliche Unterstützung, die es Eltern ermöglicht, eine Elternzeit zu nehmen und sich während dieser Zeit finanziell abzusichern. Das Elterngeldsystem in Deutschland ist komplex und bietet verschiedene Optionen, um den Bedürfnissen der Eltern gerecht zu werden. Im folgenden Abschnitt dieser Seite werden wir näher auf die Grundlagen des Elterngelds, die Voraussetzungen für den Bezug, die Höhe der Zahlungen und weitere relevante Informationen eingehen. Erfahre mehr darüber, wie das Elterngeld in Deutschland Eltern dabei hilft, Familie und Beruf in Einklang zu bringen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Dokumente müssen in einem vollständigen Antrag auf Elterngeld enthalten sein?
  • Unser vollständiges Antragsformular mit persönlichen Angaben
  • Aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Geburtsurkunde des Kindes sowie der anderen Kinder, die im selben Haushalt leben, auf einem EU-Formular
  • Aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Heiratsurkunde auf einem EU-Formular
  • Kopie einer Anmeldung in Deutschland
  • Aktuelle Meldebescheinigung der Familie im Wohnsitzland (mit Übersetzung)
  • Kopie des Versichertenausweises
  • Bescheid über Mutterschaftsgeld oder Erziehungsgeld – bzw. eine Bescheinigung über die Antragsstellung (mit Übersetzung)
  • Bescheid über die in Anspruch genommene einmalige Hilfe wegen Geburt des Kindes – bzw. einen Ablehnungsbescheid für diese Leistung (mit Übersetzung)
  • Bescheinigung über die Einkünfte der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes – für beide Elternteile
  • Bescheid über Familienleistungen im Wohnsitzland (mit Übersetzung)
  • Aktuelle Arbeitgeberbescheinigung (mit Nachweis über Elternzeit, falls auch der zweite Elternteil Elterngeld in Anspruch nehmen möchte)
  • Steuerbescheid aus dem Vorjahr der Geburt des Kindes
  • Erklärung der Eltern zur Aufteilung der zustehenden Zeit für die Kinderbetreuung
  • Bescheid über den Kindergeldbezug in Deutschland
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Lohn- oder Gehaltsabrechnungen
  • Der Vertrag, den Sie mit uns unterzeichnet haben.
Was ist der Geschwisterbonus und wer kann davon profitieren?

Wenn du Elterngeld für dein neugeborenes Kind beziehst und weitere Kinder hast, kannst du unter bestimmten Umständen einen Geschwisterbonus erhalten. Dieser Bonus beträgt 10% des ausgezahlten Elterngeldes, jedoch mindestens 75 €. Dieser Bonus bietet zusätzliche finanzielle Unterstützung für Familien, die mehrere Kinder aufziehen, und kann eine wertvolle Hilfe sein.

Welche Bedingungen müssen erfüllt werden um Elterngeld zu erhalten?

Anspruch auf Elterngeld haben sowohl Väter als auch Mütter, die nach der Geburt ihres Kindes auf ihre Erwerbstätigkeit verzichten, um sich um das Neugeborene zu kümmern.

Elterngeld wird Personen gewährt, die folgende Kriterien erfüllen:

  1. Sie haben entweder ihren Wohnsitz oder einen ständigen Aufenthalt in Deutschland.
  2. Sie leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  3. Sie übernehmen die persönliche Betreuung und Erziehung des Kindes.
  4. Sie sind entweder nicht erwerbstätig oder reduzieren ihre Arbeitszeit erheblich.
  5. Ihr Einkommen im Jahr vor der Geburt des Kindes liegt unter der vorgeschriebenen Verdienstgrenze.

Es ist wichtig zu beachten, dass Elterngeld auch Eltern gewährt werden kann, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren.

Über welchen Zeitraum wird Elterngeld ausgezahlt?

Elterngeld wird grundsätzlich für die ersten 12 Lebensmonate des Kindes gezahlt. Auf Antrag besteht jedoch die Möglichkeit, 50% der Leistung über einen Zeitraum von 24 Monaten zu erhalten.

Sollte sich der zweite Elternteil entscheiden, für 2 Monate auf seine Erwerbstätigkeit zu verzichten, um sich um das Kind zu kümmern, kann die Elternzeit auf bis zu 14 Monate verlängert werden. In einem solchen Fall spricht man von sogenannten Partnermonaten.

Welche Termine müssen bei der Antragstellung eingehalten werden?

Ein Antrag auf Elterngeld kann frühestens am Tag der Geburt des Kindes gestellt werden. Die Leistung wird für jeden Lebensmonat des Kindes ausgezahlt. Es ist jedoch von großer Bedeutung, dass der Antrag innerhalb der ersten 3 Lebensmonate eingereicht wird. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Leistung in vollem Umfang gewährt wird. Wenn der Antrag erst nach Ablauf der ersten 3 Monate gestellt wird, kann das Elterngeld nur rückwirkend für die letzten 3 Monate gezahlt werden.

Um dies zu verdeutlichen, bedienen wir uns eines Beispiels:

Angenommen, das Kind wurde am 10.05. des aktuellen Jahres geboren. Die Berechnung der Elterngeldleistung erfolgt wie folgt:

  • Vom 10.05. bis 09.06. - 1. Lebensmonat
  • Vom 10.06. bis 09.07. - 2. Lebensmonat
  • Vom 10.07. bis 09.08. - 3. Lebensmonat
  • Vom 10.08. bis 09.09. - 4. Lebensmonat
  • Vom 10.09. bis 09.10. - 5. Lebensmonat
  • Vom 10.10. bis 09.11. - 6. Lebensmonat ... und so weiter.

Falls Elterngeld für das Kind bereits ab dem ersten Lebensmonat bezogen werden soll, muss der Antragsteller spätestens bis zum 09.08. einen Antrag bei der entsprechenden Behörde einreichen. Dabei ist zu beachten, dass das Eingangsdatum des Antrags von großer Bedeutung ist.

Welche Kinder haben Anspruch auf Elterngeld?
  • Biologische Kinder
  • Adoptivkinder
  • Stiefkinder
  • Kinder des Lebenspartners
  • Uneheliche Kinder, für die die Vaterschaft noch nicht amtlich anerkannt wurde

In einigen besonderen Fällen kann Elterngeld auch an weitere Verwandte (bis zum 3. Verwandtschaftsgrad, z.B. Tante, Onkel) ausgezahlt werden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Elterngeld nicht für Kinder gezahlt wird, die sich in Pflegefamilien befinden, gemäß dem Kinder- und Jugendrecht im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII).

In welcher Höhe wird das Elterngeld ausgezahlt?

Die Höhe des Elterngeldes hängt vom bisherigen Einkommen ab. Das Elterngeld beträgt zwischen 65% und 67% der Einnahmen aus den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes. Der Mindestbetrag beträgt 300 €, während die Obergrenze bei 1800 € liegt.

Achtung! Selbst Personen, die in Deutschland nicht erwerbstätig waren, haben Anspruch auf die Auszahlung des Mutterschafts-Elterngeldes. In diesem Fall sollte jedoch der andere Elternteil in Deutschland beruflich tätig sein. Der Betrag, der an den im Ausland lebenden Elternteil ausgezahlt wird, wird um alle zustehenden Leistungen gemindert, die im Aufenthaltsland beantragt und in Anspruch genommen werden können. 

Wie stelle ich einen Antrag auf Elterngeld, wenn meine Kinder im Ausland geboren wurden oder leben?

Um Elterngeld für ein Kind zu beantragen, das im Ausland lebt, ist es erforderlich, einen schriftlichen Antrag auf den offiziellen Elterngeld-Formularen einzureichen. Dieser Antrag sollte von beiden Elternteilen, den Antragstellern, unterzeichnet werden.

Welche Behörde wird den Antrag bearbeiten?

Die Bearbeitung des Antrags erfolgt durch eine Behörde, die abhängig vom Wohnsitz des Antragstellers in Deutschland zuständig ist. Je nach Bundesland sind verschiedene Ämter für die Bearbeitung von Elterngeldanträgen verantwortlich. Wenn kein Wohnsitz oder keine Meldung in Deutschland vorliegt, sollte der Antrag an die Behörde gesendet werden, die sich am Standort der Firma des Antragstellers befindet.

Wann wird der Antrag wirksam und rechtmäßig gestellt?

Entscheidend ist die Einreichung oder Übersendung des Antrags an die zuständige Behörde gemäß § 16 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I). Antragsteller, die sich außerhalb der Grenzen Deutschlands aufhalten, können ihren Antrag auch fristgerecht in einem Konsulat der Bundesrepublik Deutschland im Ausland einreichen. Die volle zeitliche Abdeckung des Antrags hängt vom Datum seiner Einreichung bei der zuständigen Behörde ab.

Weitere Fragen im Zusammenhang mit dem Elterngeld

Solltest du weitere Fragen zum Thema Elterngeld haben, stehen wir dir gerne telefonisch, per E-Mail oder persönlich in unserem Büro zur Verfügung.