EINKOMMENSTEUER - Berechnung und Festsetzung in Österreich
Möchtest du deine Steuern abrechnen, weißt aber nicht wie? Dann bist du hier genau richtig. Dieser Text wird dir helfen zu verstehen, wie du dich am besten auf die Einreichung deiner Steuererklärung vorbereiten kannst. Dabei sollte beachtet werden, dass Personen, die in Österreich beschäftigt sind, oft verpflichtet sind, die sogenannte "Arbeitnehmerveranlagung" einzureichen. Hinter diesem rätselhaften Begriff verbirgt sich die österreichische Einkommensteuererklärung. Dank dieser Erklärung können Steuerzahler in vielen Fällen zuvor gezahlte Steuern zurückfordern.
Neben den Einkünften, die in Österreich erzielt wurden, sollten natürlich auch Dokumente über die in anderen Ländern erzielten Einkommen vorgelegt werden. In diesem Fall sind auch erhaltene Leistungen und Zulagen von Bedeutung.
Häufig gestellte Fragen
Die vollständige Steuererklärung sollte die folgenden Unterlagen enthalten:
- Ausgefülltes Datenblatt. Die Formulare können über unser Büro bezogen werden.
- Alle Steuerkarten (Lohnzettel / Jahreslohnzettel (L16)).
- Bescheinigung über Einkünfte im Wohnsitzland (eventuell auch in anderen Ländern).
- Dokumente zur Bestätigung erhaltener Leistungen, einschließlich:
- Arbeitslosengeld - Dokument zur Bestätigung von Höhe und Dauer.
- Langfristige Krankengeldzahlungen - Dokument zur Bestätigung von Höhe und Dauer.
- Leistungen für Urlaub aus dem BUAK-Urlaubsfonds - Dokument zur Bestätigung der Höhe der BUAK-Leistungen.
Abhängig von der Situation des Steuerzahlers können wir um zusätzliche Bescheinigungen, Dokumente und Anhänge bitten. Diese können einen erheblichen Einfluss auf das Ergebnis der Einkommensabrechnung haben. In einem solchen Fall werden wir mit Ihnen in Kontakt treten. Es könnten die folgenden Dokumente erforderlich sein:
Für verheiratete Personen:
- Bescheinigung der Ehefrau / des Ehemannes über Einkünfte im Wohnsitzland - EU/EEA-Formular,
- Bescheinigung über die gemeinsame Anmeldung beider Ehepartner.
Bei Übernahme von Kosten:
- Mietkosten in Österreich,
- Pendelkosten zur Arbeit. Als Nachweis für Pendelkosten können Tankquittungen, Fahrzeugregistrierungsdokumente vorgelegt werden. Einige Steuerzahler sind sich möglicherweise nicht bewusst, dass auch Zug- und Busfahrkarten als Nachweis für Pendelkosten akzeptiert werden. Auch eine Bescheinigung von der Autovermietung wird im Falle eines gemieteten Fahrzeugs wichtig sein.
- Kopie des Bescheids über die Gewährung von Familienbeihilfe.
- Unterzeichneter Dienstleistungsvertrag mit uns.
Im Falle der Abrechnung für das Vorjahr ist eine Kopie des Steuerbescheids erforderlich. Wenn Einkommen in anderen Ländern erzielt wurden, müssen diese ebenfalls zwingend angegeben werden.
Der Lohnzettel bzw. Jahreslohnzettel bestätigt die Einkünfte aus der Arbeitstätigkeit (Arbeitsvertrag). Es wird vom österreichischen Arbeitgeber in Papierform ausgestellt und wird bis Ende Januar nach Abschluss des Steuerjahres ausgehändigt. Optional kann es auch bis Ende Januar in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Im Falle einer Beschäftigung mit einem Arbeitsvertrag bildet dieses Dokument die Grundlage für die Steuerabrechnung.
Bei der Erstellung der Steuererklärung nutzen wir alle verfügbaren Steuervergünstigungen, um eine maximale Rückerstattung zu erhalten. Dies erfordert jedoch die Dokumentation aller im Steuererklärungsformular aufgeführten Steuerabzüge. Es ist daher äußerst wichtig, alle von uns geforderten Dokumente bereitzustellen. Wenn die entsprechenden Belege nicht beim Finanzamt eingereicht werden, könnten die Abzüge möglicherweise nicht berücksichtigt werden. Dies würde sich auf die Steuerrückerstattung aus Österreich auswirken.
Die Wartezeit auf den Steuerbescheid hängt davon ab, wann du deine Steuererklärung einreichst. Auch die Behörde, an die du sie sendest, spielt hier eine wichtige Rolle. Die durchschnittliche Wartezeit auf eine Entscheidung beträgt zwischen einem und drei Monaten. In einigen Ämtern kann die Bearbeitung der Arbeitnehmerveranlagung sogar bis zu einem halben Jahr dauern. Nach Ablauf von vier Monaten kannst du eine Anfrage zum Bearbeitungsstand deiner Steuererklärung stellen. Eine Steuerrückerstattung wird direkt auf dein Konto überwiesen.
In Österreich kannst Du die Einkommensteuererklärung bis zu fünf Jahren rückwirkend beim Finanzamt einreichen. Im Jahr 2024 kann man daher die Steuererklärung für die Jahre von 2019 bis 2023 einreichen.
- Für 2019 bis zum 31 Dezember 2024
- Für 2020 bis zum 31 Dezember 2025
- Für 2021 bis zum 31 Dezember 2026
- Für 2022 bis zum 31 Dezember 2027
- Für 2023 bis zum 31 Dezember 2028
Die Einreichung der Steuererklärung in Österreich ist für folgende Personengruppen obligatorisch:
- Personen, die im Verlauf eines Steuerjahres gleichzeitig bei zwei oder mehr Unternehmen in Österreich gearbeitet haben und Einkünfte erzielt haben, die der Einkommensteuer unterliegen.
- Personen, die Krankengeld erhalten haben. Krankengeld wird aus der Krankenkasse gezahlt.
- Personen, die Insolvenzgeld erhalten. Dieses Entgelt steht Personen in der Situation eines Unternehmenszusammenbruchs zu, die einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben und daraus finanzielle Leistungen aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) erhalten.
- Personen, die im abgerechneten Steuerjahr niedrigere Vorauszahlungen für die Einkommensteuer geleistet haben, die aufgrund eines Freibetragsbescheids an den Arbeitgeber gezahlt wurden.
Bei der Erstellung der Steuererklärung in Österreich werden die Daten des Ehepartners / der Ehepartnerin angegeben. Jedoch erfolgt die Abrechnung für jeden Steuerzahler getrennt. Die Einbeziehung des Ehepartners / der Ehepartnerin in der Erklärung kann dazu beitragen, bestimmte Steuervergünstigungen in Anspruch zu nehmen, wie beispielsweise die Führung eines doppelten Haushalts. Darüber hinaus können Abzüge für Alleinverdiener, sogenannter Alleinverdienerabsetzbetrag geltend gemacht werden. In beiden Fällen kann eine Bescheinigung der EU/EEA des Ehepartners / der Ehepartnerin hilfreich sein. Diese Bescheinigung enthält Informationen über die Höhe der im Wohnsitzland erzielten Einkünfte. Sie ist auch bei der Rückerstattung von Steuern aus Österreich relevant.
Die genaue Berechnung der Steuern in Österreich erfordert eine sorgfältige Prüfung der Kosten. Die Kosten werden in der Steuererklärung erfasst. Es ist notwendig, die familiäre Situation des Steuerpflichtigen zu kennen. Um die Steuerrückerstattung aus Österreich zu schätzen, ist es wichtig, alle erhaltenen Einkünfte anzugeben, einschließlich der in Österreich erzielten Einkommen sowie der im Ausland erzielten.
Um den möglichen Steuerrückerstattungsbetrag zu berechnen, müssen alle erhaltenen Leistungen berücksichtigt werden. Aus diesem Grund kann der auf einem Rechner berechnete Betrag erheblich von der tatsächlichen Rückerstattung abweichen. Auf unserer Website findest du keinen Rechner. Unser Büro kann jedoch eine grobe Schätzung der Steuerrückerstattung aus Österreich vornehmen. Möchtest du mehr erfahren? Rufe uns an! Eine grobe Schätzung kann unter Berücksichtigung der relevanten Dokumente durchgeführt werden. Beachte jedoch, dass die Dokumente für jeden Steuerzahler individuell sind.
Österreichische Finanzbehörden überprüfen sorgfältig die im Steuererklärungsformular angegebenen Kosten und versuchen oft, diese abzulehnen, wenn sie als unzureichend glaubwürdig erachtet werden. Infolgedessen kann die in der Steuerentscheidung aufgeführte Steuerrückerstattung geringer sein als geschätzt. In solch einem Fall wäre es ratsam, die Ursachen für diesen Zustand genau zu untersuchen.
Wenn der Einspruch berechtigt ist, sollte er schriftlich an das Finanzamt geschickt werden. Die Frist für die Einreichung beträgt einen Monat ab Erhalt des Steuerbescheids, wobei das Datum des Poststempels entscheidend ist. Es ist wichtig zu beachten, dass der angefochtene Steuerbescheid zu Gunsten des Steuerpflichtigen geändert werden kann. In extremen Fällen kann er sich auch zu Gunsten der Behörde ändern.
Nach Abgabe der Einkommensteuererklärung kann man auf eine beträchtliche Steuerrückerstattung aus Österreich hoffen. Hohe Steuerrückerstattungen können auf Kosten zurückzuführen sein, die in der Steuererklärung angegeben wurden. Neben der genannten Steuerrückerstattung kann auch eine Entscheidung erwartet werden, die die Vorauszahlungen für das nächste Jahr reduziert, den sogenannten Freibetragsbescheid. Dieses Dokument, das vom Finanzamt ausgestellt wird (und bei der Einreichung der Steuererklärung beantragt werden muss), muss dem Arbeitgeber übergeben werden. Im nächsten Steuerjahr werden die Vorauszahlungen unter Berücksichtigung der steuerlichen Aufwendungen berechnet, die im letzten Steuerbescheid enthalten sind.
Weitere Fragen zum Thema Steuererstattung in Österreich?
Bei allen weiteren Fragen kannst du uns gerne telefonisch kontaktieren, per E-Mail erreichen oder uns persönlich in einer unserer Filialen besuchen. Wir sind jederzeit für dich da.