EINKOMMENSTEUER - Berechnung und Festsetzung in Österreich

Sofern Sie Hilfe bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung in Österreich benötigen, können Sie dies mit Hilfe unserer Firma tun. Entweder Sie besuchen eines unserer Büros oder Sie nehmen Kontakt per E-Mail, Telefon oder Post mit uns auf,  wo Sie dann gleich unsere Formulare bestellen können.

Die komplette Steuererklärung muss folgendes beinhalten:

  • Ausgefülltes Formular mit Ihren Personalien
  • Alle Lohnzettel
  • Bescheinigung der polnischen Einkünfte (Bescheinigung EU/EWR)
  • Unterzeichneter Dienstleistungsvertrag

Falls Sie bereits zuvor eine Steuererklärung eingereicht haben, benötigen wir:

  • Die Kopie des Steuerbescheids vom Vorjahr.

Mit was für einer Steuererstattung können Sie rechnen?

Beim Bearbeiten der Einkommensteuererklärung nutzen wir alle möglichen steuerlichen Vergünstigungen, dank welchen wir für Sie die höchst mögliche Steuererstattung erzielen können. Hierbei ist vor allem wichtig, dass man alle Ihnen entstandenen Kosten, welche bereits im Laufe des gesamten Jahres gesammelt wurden, belegen kann.

Wie lange müssen Sie auf den Steuerbescheid warten?

Die Wartezeit auf den Steuerbescheid hängt davon ab, wann und bei welchem Finanzamt man die Einkommensteuererklärung einreicht. Die durchschnittliche Wartezeit beträgt zwischen 1 und 3 Monaten.

Die Steuererstattung erhalten Sie direkt vom Finanzamt auf Ihr Konto überwiesen.

Für welchen Zeitraum können Sie die Steuererklärung einreichen?

In Österreich können Sie die Einkommensteuererklärung bis zu fünf Jahren rückwirkend beim Finanzamt einreichen kann. Im Jahr 2019 kann man daher die Steuererklärung für die Jahre von 2014 bis 2018 einreichen.

  • Für 2014 bis zum 31 Dezember 2019
  • Für 2015 bis zum 31 Dezember 2020
  • Für 2016 bis zum 31 Dezember 2021
  • Für 2017 bis zum 31 Dezember 2022

Weitere Fragen zum Thema Steuererstattung in Österreich…

Antworten auf alle Fragen zum Thema Steuererstattung erhalten Sie, wenn Sie uns anrufen.